Geldanlage für US-Staatsbürger

Intelligente Lösungen für US-Staatsbürger und Menschen mit US-Bezug

Kostengünstig - flexibel - rechtskonform

Investieren und Geldanlage in Investmentfonds und ETF's für US-Staatsbürger in Deutschland ist möglich - kostengünstig, flexibel und rechtskonform.

Geldanlage für US-Staatsbürger mit ETF’s, Investmentfonds und Co.

In Deutschland leben und arbeiten viel US-Staatsbürger und Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Seit einigen Jahren sehen sich diese Menschen großen Herausforderungen gegenüber. Das Investieren für die Altersvorsorge und zum Vermögensaubau scheint für viele unmöglich. Die meisten Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften gehen schnell auf Abstand, wenn sie vom US Bezug des Interessenten erfahren.

Was ist der Grund dafür?

Was bedeutet FATCA für Depots, Investmentfonds und ETF’s für US-Bürger in Deutschland?

Das einfache Stichwort hierfür lautet FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act).

Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, das im Rahmen des sog. HIRE-Act am 18. März 2010 in den USA verabschiedet und in das US-amerikanische Einkommensteuergesetz, Internal Revenue Code (IRC), eingefügt wurde.

Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung seitdem enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotdaten, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge.

Betroffen sind Menschen, welche in den USA steuerpflichtig sind. Sie müssen von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und weiteren Finanzinstituten in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Das BZSt leitet die Informationen an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter.

Die Institute prüfen anhand bestimmter Merkmale, ob eventuell eine Steuerpflicht in den USA bestehen könnte. Dies kann eine US-Staatsbürgerschaft, Green Card oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder ein Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos. Darüber hinaus müssen Kunden in bestimmten Fällen, zur Feststellung der Steuerpflicht, eine Selbstauskunft (W-8BEN oder W9 Formular) erteilen.

Viele Institute scheuen den enormen Verwaltungsaufwand und nehmen nun keine Kunden mit US Bezug mehr an oder kündigen Ihren bestehenden Kunden.

Investmentfonds und ETFs für US-Bürger

Gelingt es einem US-Staatsbürger, ein Depot in Deutschland zu eröffnen, sollte man sich jedoch nicht zu früh freuen. Investmentfonds (inkl. ETF‘s) wollen in der Regel ebenfalls kein Geschäft mit Personen mit US-Bezug.

Doch, selbst wenn das gelingen sollte, ist Vorsicht geboten. Die Besteuerung von ausländischen (Nicht-US) Fonds, so genannten PFIC (Passive Foreign Investment Company) in den USA, kann eine Investition unattraktiv werden lassen.

Erträge müssen in den USA gemeldet werden. Und auch die US-amerikanische Steuererklärung kann schnell zum Hindernis werden. Aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, Hilfestellung bei spezialisierten Steuerberatern, im Optimalfall mit US-Zulassung (CPA) zu suchen. Eine gute Anlaufstelle ist die Organisation Americans Overseas, welche ein Netzwerk an kompetenten Steuerberatern für Personen mit US-Bezug aufgebaut hat.

All diese Dinge machen es für US-Staatsbürger alles andere als attraktiv, in Deutschland ihren Vermögensaufbau und ihre Altersvorsorge mit Aktien, Investmentfonds und ETF’s zu gestalten.

Kümmern Sie sich jetzt um Ihr Vermögen

Es gibt jedoch Lösungen, wie Sie als US-Bürger rechtskonform, kostengünstig und flexibel investieren können.

Ich habe in den letzten Jahren viele US-Bürger beraten und Kontakte zu spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern aufgebaut.

Wenn Sie genau vor diesen Herausforderungen stehen, lassen Sie uns doch unverbindlich miteinander sprechen. Ich bin gerne für Sie da.

 

Nehmen Sie jetzt hier Kontakt auf.

 

 

 

Anlageberatung für US-Staatsbürger in Deutschland
Investieren in Investmentfonds und ETF's für US-Bürger in Deutschland

Investieren und Geldanlage in Investmentfonds und ETF's für US-Staatsbürger in Deutschland ist möglich - kostengünstig, flexibel und rechtskonform.

Geldanlage für US-Staatsbürger mit ETF’s, Investmentfonds und Co.

In Deutschland leben und arbeiten viel US-Staatsbürger und Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Seit einigen Jahren sehen sich diese Menschen großen Herausforderungen gegenüber. Das Investieren für die Altersvorsorge und zum Vermögensaubau scheint für viele unmöglich. Die meisten Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften gehen schnell auf Abstand, wenn sie vom US Bezug des Interessenten erfahren.

Was ist der Grund dafür?

Was bedeutet FATCA für Depots, Investmentfonds und ETF’s für US-Bürger in Deutschland?

Das einfache Stichwort hierfür lautet FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act).

Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, das im Rahmen des sog. HIRE-Act am 18. März 2010 in den USA verabschiedet und in das US-amerikanische Einkommensteuergesetz, Internal Revenue Code (IRC), eingefügt wurde.

Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung seitdem enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotdaten, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge.

Betroffen sind Menschen, welche in den USA steuerpflichtig sind. Sie müssen von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und weiteren Finanzinstituten in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Das BZSt leitet die Informationen an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter.

Die Institute prüfen anhand bestimmter Merkmale, ob eventuell eine Steuerpflicht in den USA bestehen könnte. Dies kann eine US-Staatsbürgerschaft, Green Card oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder ein Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos. Darüber hinaus müssen Kunden in bestimmten Fällen, zur Feststellung der Steuerpflicht, eine Selbstauskunft (W-8BEN oder W9 Formular) erteilen.

Viele Institute scheuen den enormen Verwaltungsaufwand und nehmen nun keine Kunden mit US Bezug mehr an oder kündigen Ihren bestehenden Kunden.

Investmentfonds und ETFs für US-Bürger

Gelingt es einem US-Staatsbürger, ein Depot in Deutschland zu eröffnen, sollte man sich jedoch nicht zu früh freuen. Investmentfonds (inkl. ETF‘s) wollen in der Regel ebenfalls kein Geschäft mit Personen mit US-Bezug.

Doch, selbst wenn das gelingen sollte, ist Vorsicht geboten. Die Besteuerung von ausländischen (Nicht-US) Fonds, so genannten PFIC (Passive Foreign Investment Company) in den USA, kann eine Investition unattraktiv werden lassen.

Erträge müssen in den USA gemeldet werden. Und auch die US-amerikanische Steuererklärung kann schnell zum Hindernis werden. Aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, Hilfestellung bei spezialisierten Steuerberatern, im Optimalfall mit US-Zulassung (CPA) zu suchen. Eine gute Anlaufstelle ist die Organisation Americans Overseas, welche ein Netzwerk an kompetenten Steuerberatern für Personen mit US-Bezug aufgebaut hat.

All diese Dinge machen es für US-Staatsbürger alles andere als attraktiv, in Deutschland ihren Vermögensaufbau und ihre Altersvorsorge mit Aktien, Investmentfonds und ETF’s zu gestalten.

Kümmern Sie sich jetzt um Ihr Vermögen

Es gibt jedoch Lösungen, wie Sie als US-Bürger rechtskonform, kostengünstig und flexibel investieren können.

Ich habe in den letzten Jahren viele US-Bürger beraten und Kontakte zu spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern aufgebaut.

Wenn Sie genau vor diesen Herausforderungen stehen, lassen Sie uns doch unverbindlich miteinander sprechen. Ich bin gerne für Sie da.

 

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